Wann hilft Kinesiologie?

Eine Kinesiologische Begleitung kann in vielen Fällen gut tun. Es kann erleichternd und unterstützend sein in folgenden Bereichen:

  • Bei Beziehungsproblemen
  • Zur Persönlichkeitsentfaltung
  • Selbstbewusstsein und Lebensfreude
  • Aktivierung von Ressourcen
  • Stärkung des Selbstvertrauens
  • Fördern und Entwicklung des persönlichen Wachstums
  • Zur Gesundheitsförderung
  • Traumabearbeitung
  • Vergangenheitsbewältigung
  • zur Förderung von Kraft und Stärke im Alltag
  • für mehr Stabilität und Freude
  • Chronische und akute Schmerzen und Verspannungen
  • Stockender Heilungs- oder Therapieverlauf nach Unfall / OP
  • Verdauungsprobleme, Immunsystem stärken
  • Zur Stressbewältigung
  • Verstimmungen, Nervosität, Schlafstörungen
  • Belastende Lebenssituationen jeglicher Art
  • Ängste, Phobien, seelische Tiefs, Stress, Panik
  • Süchte, Ziellosigkeit, Burnout, Energielosigkeit
  • Für optimales Lernen in Schule und Ausbildung
  • Erkennen und Fördern des persönlichen Lernstils
  • Konzentrationsförderung, Hyperaktivität
  • Überwinden von Prüfungsangst und Lernblockaden
  • Schulstress, Schulfrust, Mangelnde Ausdauer

Kinesiologie ersetzt nicht den Besuch beim Arzt. Kinesiologie eignet sich sowohl als selbständige Therapie wie auch als wirkungsvolle Begleitung anderer Therapieformen.



"Seit über 12 Jahren begleite ich heute Menschen ganz individuell in ihren Themen. Gemeinsam  öffnen wir intern Türen, so dass das Leben wieder freudvoller, einfacher, leichter und kraftvoller gelebt werden kann. Auch im gesundheitlichen Bereich können so Blockaden gelöst werden und die Energien können wieder besser fliessen, was zum allgemeinen Wohlbefinden beiträgt."


Ethikrichtlinien

des Berufsverbandes für Kinesiologie KineSuisse

die ich bei meiner therapeutischen Arbeit einhalte

Die im Folgenden aufgeführten Grundsätze definieren den partnerschaftlichen Rahmen unserer Arbeit. Sie bilden verbindliche Regeln für das professionelle Handeln der Kinesiologinnen1 des KineSuisse. 

Würde

Die Kinesiologin

  • achtet die Persönlichkeit und die Wertvorstellungen der Klientin.
  • stellt das Wohlergehen der Klientin in den Vordergrund.
  • respektiert die Bedürfnisse und Grenzen der Klientin.
  • respektiert den sozialen, ethnischen und religiösen Hintergrund der Klientin.

Sicherheit

Die Kinesiologin

  • wahrt die körperliche, geistige und seelische Integrität der Klientin.
  • wahrt die Autonomie der Klientin und vermeidet Übergriffe jeglicher Art.
  • wendet nur Behandlungsmethoden an, in denen sie kompetent ist.
  • stellt keine medizinischen Diagnosen und verschreibt keine Medikamente.

Vertrauen

Die Kinesiologin

  • hält sich an die Schweigepflicht.
  • gibt Informationen nur unter ausdrücklicher Einwilligung der Klientin an Dritte weiter.
  • achtet und fördert die Ressourcen sowie die Selbstkompetenz der Klientin.  schafft Voraussetzungen, die eine bewusste Teilnahme der Klientin an ihrem Entwicklungsprozess ermöglichen und ihre Selbstverantwortung fördern.

Verantwortung

Die Kinesiologin

  • reflektiert ihre therapeutische Arbeit und bildet sich beruflich und persönlich weiter.
  • erkennt und respektiert ihre beruflichen und persönlichen Möglichkeiten und Grenzen.
  • gewährleistet die Qualität der Therapie und ist bestrebt, diese zu entwickeln.
  • fördert und wahrt das Ansehen des Berufsstandes. 

Transparenz

Die Kinesiologin

  • informiert die Klientin über die Methode, die mögliche Dauer und die entsprechenden Kosten einer kinesiologischen Begleitung.
  • respektiert ihre therapeutischen Grenzen und empfiehlt, je nach Situation eine Ärztin oder eine andere Therapeutin aufzusuchen.
  • fördert die Zusammenarbeit und respektiert andere Methoden und deren Anwenderinnen.
  • setzt den Muskeltest professionell ein (siehe Grundhaltung im Umgang mit dem Muskeltest).

Grundhaltung im Umgang mit dem Muskeltest

Die Kinesiologin setzt den Muskeltest als körpereigenes Rückmeldesystem ein. Der Muskeltest dient als Werkzeug der Informationsbeschaffung. Das Resultat des Muskeltests ist eine Momentaufnahme und wird im Zusammenhang der aktuellen Thematik der Klientin interpretiert.

 

Voraussetzungen

Die Kinesiologin

  • ist achtsam im Umgang mit dem Muskeltest.
  • testet zielgerichtet auf der Basis der erarbeiteten Ausgangslage.
  • kennt die anatomischen und physiologischen Hintergründe des Muskeltests.

Anwendung

Die Kinesiologin

  • verwendet den Muskeltest nur mit dem Einverständnis der Klientin.
  • testet einfühlsam und sorgfältig.
  • spricht verbale Aussagen laut und verständlich aus.
  • testet so, dass die Klientin das Resultat physisch und inhaltlich nachvollziehen und einen Bezug zu ihrer Lebenswelt herstellen kann.

Grenzen

Die Kinesiologin

  • setzt den Muskeltest nicht als Entscheidungsinstrument ein.
  • wendet den Surrogattest nur an, wenn die beteiligten Personen im Raum anwesend sind.
  • stellt mit dem Muskeltest keine medizinischen Diagnosen.
  • darf in der Schweiz zugelassene Arzneimittel nur austesten und/oder abgeben, wenn die nötige Ausbildung und Kompetenz vorhanden sind.

Verbindlichkeit

Die KineSuisse-Mitglieder verpflichten sich, diese Richtlinien zu befolgen und sind sich bewusst, dass bei Verletzungen dieser Standesregeln Sanktionen von Seiten des Verbandes ausgesprochen werden können. 

Download
Die Ethikrichtlinien von KineSuisse zum herunterladen:
Ethikrichtlinien KineSuisse.pdf
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Kinesiologie

Monica Givotti

St. Leonhardstr. 4

9000 St. Gallen
 

076 571 29 16